24-Stunden Hilfe
Hydraulischer Abgleich

Heizungsprüfung


Ab dem 1. Oktober 2022 tritt die neue Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) in Kraft. Das bedeutet für Gebäudeeigentümer, dass sie von nun an – spätestens bis zum 30. September 2024 – ihre gasbetriebenen Heizungs- und Warmwasseranlagen prüfen lassen müssen. Ziel dieser Verordnung ist es, in Zeiten der aktuellen Gaskrise die Energieversorgung zu sichern.

Was bedeutet das aber nun für Gebäudeeigentümer? In den nächsten zwei Jahren sind Maßnahmen zu treffen, die zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen führen. Dazu müssen die Heizungseinstellungen geprüft und ggf. optimiert werden. In größeren Gebäuden muss zudem ein hydraulischer Abgleich erfolgen und ineffiziente Heizungspumpen müssen getauscht werden. Hört sich kompliziert an? Das muss es nicht sein, denn mit unserem Onlinetool können Sie ganz einfach Ihre Daten zu Ihrer Heizung eingeben und wir machen Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Prüfung. Denn – ganz wichtig für Sie zu wissen – die Heizungsprüfung muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Und: falls tatsächlich Optimierungsbedarf besteht, können wir von Koch + Thüner als Fachbetrieb gleich alle notwenigen Maßnahmen in die Wege leiten. Weitere Informationen zum Thema Heizungsprüfung finden Sie beim ZVSHK.

Für mehr Informationen rund um das Thema Heizungsprüfung, kontaktieren Sie bitte unseren Kundendienst.